Pressemitteilung der BI Leinemasch West

  • Veröffentlicht am: 22. September 2023 - 17:05

PM BI Leinemasch West

PM BI Leinemasch West

Bürgerinitiative Leinemasch West

Pressemitteilung

Fortsetzung des Dialogs zum Ausbau des Südschnellwegs:

Bi Leinemasch West stellt dem Verkehrsministerium richtlinienkonforme und bautechnische Varianten zur Erhaltung des Trassenwaldes vor

Die Sprecher der Bürgerinitiative Leinemasch West, begleitet durch den Verwaltungsjuristen Eckhard David sowie den Bauingenieur Helmut Hesse, hatten heute Gelegenheit, in einem Gespräch bei Verkehrsminister Olaf Lies ihre Vorschläge zur Erhaltung des 13 ha großen Trassenwaldes in der Leinemasch im Westabschnitt des Südschnellwegs fortzusetzen.

Der BI-Vorschlag zielt auf eine Reduzierung des Straßenquerschnitts mit Seitenstreifen von geplant rd. 26 m auf weniger als 20 m ohne Seitenstreifen, aber mit Nothaltebucht, im Westteil des Südschnellwegs, sofern eine Sanierung des Südschnellwegs im Bestand angesichts des bestehenden Planfeststellungsbeschlusses als nicht mehr umsetzbar angesehen wird. Juristisch ist eine Änderung im Rahmen einer einfachen und geringfügigen Änderung des Planfeststellungsbeschlusses möglich. Ein Klagerisiko kann bei einer solchen Änderung nahezu ausgeschlossen werden, da der Verkehrswert und die Verkehrssicherheit im Westabschnitt des Südschnellwegs in keiner Weise beeinträchtigt werden würden. Mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h und ein Überholverbot für Lkws würde die Verkehrssicherheit zusätzlich erhöht. Der Trassenwald würde im Kern erhalten bleiben und das „Gebot der Stunde“, bei allen Verkehrsplanungen die Belange des Landschafts- und Naturschutzes konsequent zu berücksichtigen, aufgegriffen. Ein weiterer Vorteil: Bauzeiten würden verkürzt und Baukosten in erheblichem Umfang eingespart.

Der Minister zeigte Sympathie für die Änderungsvorschläge und unterstrich erneut, dass sie aus heutiger Sicht schlüssig und gut nachvollziehbar sind. Konsens wurde auch in der Frage erzielt, dass der BI-Vorschlag mit dem Straßenbaurecht konformgeht und bautechnisch möglich ist. Lies sagte zu, eventuelle rechtliche Bedenken im Falle einer einfachen, unwesentlichen Änderung des Planfeststellungsbeschlusses noch einmal ergebnisoffen zu prüfen. Auf die Forderung der BI, ab 01. Oktober keine weiteren Rodungen beim Trassenwald zu veranlassen, antwortete der Minister, dass nur die allernotwendigsten Rodungen zu dem Zeitpunkt veranlasst werden, zu dem alle Fragen abschließend geklärt sind.

Hannover, 22.09.2023

V.i.S.d.P. Wolfgang Heuer